Frage: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat und man somit aufgrund einer IP-Adresse nicht mehr dessen Benutzer herausfinden kann, wird damit Google-Analytics wieder eindeutig legal?

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4 Responses to “Google-Analytics jetzt legal?

  1. smilla Says:

    Kannst du das einer ahnungslosen in wenigen worten mal erklären? Das wär total nett..

  2. Roland Says:

    Google Analytics ist ein Tool für Webseiten, mit dem man den Besucherstrom messen kann. Also woher kommen sie, was machen sie, usw. Dazu wird die IP-Adresse an Google übermittelt.

    Manche Gerichte und Datenschützer rechnetten die IP-Adressen zu den persönlichen Daten, obwohl man spätestens nach 24 Stunden eine neue bekommt. Jedenfalls darf man persönliche Daten selbstverständlich nicht so ohne weiteres weitergeben. Tatsächlich wurde die IP-Adressen auch nur durch die Vorratsdatenspeicherung zu persönlichen Daten, weil man somit die Möglichkeit hatte, sechs Monate den Klarnamen zu einer Adresse herauszufinden.

    Weil es die Vorratsdatenspeicherung aber nicht mehr gibt und jeder private Verbraucher eben nach spätestens 24 Stunden eine neue IP bekommt, kann man also jetzt nicht mehr auf einer Person schließen. Somit kann meiner Meinung nach die Übermittlung der IP an Google nicht mehr kritisch bis illegal sein.

  3. Roland Says:

    Nein, Google kennt nur die IP-Adresse. Anhand derer kann man in etwa sagen, wo man sich befindet, aber einen Person lässt sich daraus nicht ermitteln.

    Man könnte jetzt noch Diskutieren was Google sonst noch so alles weiß, z.B. anhand eines theoretischen Trackings via AddSense-Werbung und Coockies, ist für mich als Betreiber einer Webseite und dem Interesse an einer möglichst guten Auswertung des Benutzerverhaltens zunächst zweitrangig und hat auch nichts mit Google-Analytics zu tun.

  4. smilla Says:

    Also der Klarname ( tolles Wort, denk ich gleich an Stasi, BND und Terroristen) steht nicht direkt im Dings da drin, sondern wäre theoretisch ermittelbar?
    Danke übrigens für die Antwort…

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